Pension, Ferienwohnung, Zimmer in der Prignitz
AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag.

2.3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

3.4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

5. Rücktritt der Pension

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf ihr Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn

- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden,

- die Pension begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist,

- ein Verstoß gegen Pkt.1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.

5.4. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen,ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7. Haftung der Pension

7.1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, so wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht (§703 BGB).

7.3. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatzgelände der Pension, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Pension besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.

7.5. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen und -anlagen der Pension auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Pension nicht.

7.6. Die Pension bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

8.3. Es gilt deutsches Recht.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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